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Informationen für Arbeitgeber
Eine Frage der Einstellung
Qualifiziert und leistungsfähig arbeiten, mit den Entwicklungen der modernen Arbeitswelt Schritt halten, eigene Impulse einbringen - dies sind klare Erwartungen auch an Mitarbeiter mit einer (Schwer)behinderung.
Das Berufsförderungswerk unterstützt Arbeitgeber bei der Einstellung von Menschen mit Sehbehinderungen:
Sieben Starthilfen für eine erfolgreiche Einstellung
- Beratung
Wir beraten über Einsatzbereiche für sehbehinderte und blinde Menschen
- Analyse
Wir analysieren mit dem Arbeitgeber die Einsatzmöglichkeiten eines sehbehinderten oder blinden Mitarbeiters im Unternehmen und erarbeiten Vorschläge für eine behinderungsgerechte Arbeitsorganisation.
- Auswahl
Wir unterstützen bei der Auswahl des fachlich und persönlich qualifizierten Mitarbeiters für den indibviduellen Arbeitsplatz.
- Technische Hilfen
Wir beraten bei der behinderungegerechten Arbeitsplatzausstattung, die vom Arbeitsamt oder anderen Rehaträgern finanziert wird, und unterstützen bei der Antragstellung.
- Erprobung
Wir unterstützen Arbeitgeber, die die Einsatzmöglichkeiten eines sehbehinderten oder blinden Mitarbeiters in einem Praktikum erproben möchten. Wir stellen - falls erforderlich - technische Hilfsmittel für diese Zeit zur Verfügung.
- Zuschüsse
Wir informieren über besondere Einarbeitungs- und Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die einen sehbehinderten oder blinden Mitarbeiter einstellen. Wir helfen bei der Antragstellung.
- Einarbeitung
Wir begleiten - auf Wunsch - den sehbehinderten oder blinden Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase.
Berufsförderungswerk Düren gGmbH
Karl-Arnold-Straße 132 - 134
52349 Düren
Tel. 0 24 21 / 59 81 00
Fax 0 24 21 / 59 81 92
info@bfw-dueren.de