Informationen für Arbeitgeber
Eine Frage der Einstellung
Qualifiziert und leistungsfähig arbeiten, mit den Entwicklungen der modernen Arbeitswelt Schritt halten, eigene Impulse einbringen - dies sind klare Erwartungen auch an Mitarbeiter mit einer (Schwer)behinderung.
Das Berufsförderungswerk unterstützt Arbeitgeber bei der Einstellung von Menschen mit Sehbehinderungen:
Sieben Starthilfen für eine erfolgreiche Einstellung
- Beratung
Wir beraten über Einsatzbereiche für sehbehinderte und blinde Menschen - Analyse
Wir analysieren mit dem Arbeitgeber die Einsatzmöglichkeiten eines sehbehinderten oder blinden Mitarbeiters im Unternehmen und erarbeiten Vorschläge für eine behinderungsgerechte Arbeitsorganisation. - Auswahl
Wir unterstützen bei der Auswahl des fachlich und persönlich qualifizierten Mitarbeiters für den indibviduellen Arbeitsplatz. - Technische Hilfen
Wir beraten bei der behinderungegerechten Arbeitsplatzausstattung, die vom Arbeitsamt oder anderen Rehaträgern finanziert wird, und unterstützen bei der Antragstellung. - Erprobung
Wir unterstützen Arbeitgeber, die die Einsatzmöglichkeiten eines sehbehinderten oder blinden Mitarbeiters in einem Praktikum erproben möchten. Wir stellen - falls erforderlich - technische Hilfsmittel für diese Zeit zur Verfügung. - Zuschüsse
Wir informieren über besondere Einarbeitungs- und Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die einen sehbehinderten oder blinden Mitarbeiter einstellen. Wir helfen bei der Antragstellung. - Einarbeitung
Wir begleiten - auf Wunsch - den sehbehinderten oder blinden Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase.


