
Für Leistungen zur Teilhabe ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Ihnen als möglicherweise betroffenen Sehgeschädigten möchten wir bei der Klärung auf einen eventuellen Bedarf an Leistungen zur Teilhabe helfen. Dabei ist es unsere Aufgabe als Rehabilitationseinrichtung, Betroffene in der Motivation und Mitwirkung zur aktiven Inanspruchnahme und aktiven Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bestärken und zu unterstützen. Gerne kommen wir dabei unserer Verpflichtung nach Ihnen Hilfestellung bei der Antragstellung zu gewähren. Für Sehgeschädigte ist es nicht immer ganz einfach die üblichen Medien zu nutzen, da diese oft nicht barrierefrei sind.
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der nächstgelegenen gemeinsamen Servicestelle oder dem regional zuständigen Reha-Fachberater. Soweit Sie als Sehgeschädigter wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung oder zur Sicherung des Erfolges auf die besonderen Hilfen eines Berufsförderungswerkes für Blinde und Sehbehinderte angewiesen sind, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unseren
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